Pressemitteilung / Contergan-Geschädigte erhalten höhere Renten

Mi 06.02.2002

Kabinett beschliesst Leistungsverbesserungen für Menschen mit Contergan-Schäden

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Leistungsverbesserungen für Menschen mit Contergan-Schäden beschlossen. Durch das Neunte Gesetz zu Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (StHG) sollen die Renten wegen Contergan-Schäden zum 1. Juli 2002 um 4 Prozent erhöht werden. Zudem werden ab 2003 die Möglichkeiten, die Renten zu kapitalisieren, ausgeweitet. Die Rentenerhöhung um 4 Prozent berücksichtigt die Steigerung der Lebenshaltungskosten und der Nettoeinkommen der letzten Jahre; die Contergan-Renten waren letztmals zum 1. Juli 1997 erhöht worden. Durch die jetzt vorgesehene Rentenerhöhung verbessert sich die wirtschaftliche Situation der etwa 2.750 Rentenempfänger und Rentenempfängerinnen, die heute im Alter zwischen 36 und 43 Jahren sind. Die Renten über die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" aus dem Jahr 1971 haben keinen unterhaltssichernden, sondern entschädigungsrechtlichen Charakter. Nach dem Änderungsgesetz werden zudem die Möglichkeiten der Kapitalisierung der Renten ab 2003 erweitert. Die Geschädigten können sich die Rente nicht nur wie bisher zum Erwerb von Wohneigentum auszahlen lassen, sondern auch, wenn dies im "berechtigten wirtschaftlichen Interesse" der Behinderten liegt oder der "wirtschaftlichen Stärkung" des Wohneigentums dient, also z.B. zur Schuldentilgung bereits erworbenen oder Modernisierung ererbten Wohneigentums verwendet wird.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, erklärt: "Die Gesetzesänderung bringt notwendige Verbesserungen für die Betroffenen: Mit dem heutigen Beschluss gleicht die Bundesregierung die Leistungen für die Menschen an, die durch das Medikament Contergan geschädigt wurden. Damit wird das Gesetz auf der Höhe der Zeit gehalten, denn es entsprach nicht mehr den Bedürfnissen der Contergan-Geschädigten. Zum einen werden die Entschädigungsrenten erhöht und dem Bedarf angepasst. Zum anderen erlaubt die erweiterte Rentenkapitalisierung den Contergan-Geschädigten ein grösseres Eingehen auf die individuelle Lebenssituation. So kann beispielsweise durch die Rentenauszahlung die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers ermöglicht werden, wenn - durch die Behinderung bedingt - einer Erwerbstätigkeit außer Haus nicht mehr nachgegangen werden kann."

"Na, wahnsinn... 4%... das wird die Lebenssituation absolut verbessern." Smile!


Mehr zum Contergan-Skandal, siehe hier: